Patientenverfügung

Haben Sie eine? Zugegeben: Die Patientenverfügung ist ein schwieriges Thema. Wer befasst sich schon gerne mit der Endlichkeit des Lebens? Dazu kommt, dass einige Fragen wirklich nicht leicht zu beantworten sind. Von Patienten wissen wir, dass bei anderen Erlebtes dazu führen kann, eine Patientenverfügung zu bestellen. Ganz bestimmt will man nicht….und dann ist doch vieles anders. Wichtig ist, eine Person zu bestimmen, die bei Urteilsunfähigkeit als Vertretungsperson die Interessen des Patienten/der Patientin vertritt. Das kann jemand aus der Familie sein, muss aber nicht. Das Vertrauen zu dieser Person und ihrer Durchsetzungskraft sowie die Erreichbarkeit sind die entscheidenden Faktoren bei der Wahl. Natürlich muss die Vertrauensperson gefragt werden und auch nein sagen dürfen. Ein ausführliches Gespräch über Wünsche und Vorstellungen ist empfehlenswert. Falls man einen Hausarzt/eine Hausärztin hat, sollte man ihn über die Patientenverfügung informieren und offene Fragen klären. Die Medizin entwickelt sich sehr schnell und was vor fünf Jahren geschah, ist eventuell gar nicht mehr möglich. Eine regelmässige Überprüfung ist daher sinnvoll.

Die FMH (Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) sowie die SAMW (Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften) haben eine Patientenverfügung erarbeitet, die empfehlenswert ist. Sie ist leicht zu bearbeiten und kann in verschiedenen Varianten ausgedruckt werden. Zudem gibt es einen Hinweis für das Portemonnaie.

Der Kanton Basel-Landschaft stellt ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Etliche Organisationen bieten Formulare und Beratungen in diversen Formen an. Die Beratung kann kostenpflichtig sein. Die Hinterlegung kostet unterschiedlich je nach Anbieter.

Haben Sie eine Verfügung? Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht? Schreiben Sie uns.

One thought on “Patientenverfügung

  • Am besten schreibt man die Patientenverfügung, wenn es einem gut geht. Schon krank und geschwächt, wird es schwierig. Aber im Krankheitsfall ist eine solche Verfügung eine grosse Erleichterung: Entscheidungen für den Fall der Urteilsunfähigkeit sind bereits getroffen, Angehörige werden entlastet. Wurden diese beim Verfassen der Verfügung einbezogen oder später informiert, umso besser.

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